Ich habe heute die aktualisierte Schulordnung von Mademoiselles Schule gelesen, genau gesagt hab ich sie gegen die alte Fassung gelesen. Ich interessiere mich bekanntlich enorm für Regeln. Eigentlich war der Vergleich Mademoiselles Hausaufgabe, aber ich war so mitgerissen, dass ich das einfach für sie gemacht habe (mit pinkfarbenem Textmarker). Dann wollte ich das Ergebnis am Abendbrottisch zur Diskussion stellen, hat aber keinen interessiert. Daher nun hier!
Neu ist folgende Passage: Für Fehltage direkt vor oder nach den Ferien braucht man in jedem Fall ein ärztliches Attest. Das finde ich verwirrend gerade mit Bezug auf den Eintrag von gestern, da die Kinder ja, qed, an diesen Tagen unmittelbar vor/nach den Ferien offenbar eher sowieso nicht benötigt werden. Also ich würde jedenfalls die Schultage vor/nach den Ferien ernster nehmen, wenn da etwas stattfände.
Auch neu in der Schulordnung ist eine Ergänzung zum Thema Handys: Handys und verwandte Geräte (das ist schlau formuliert, finde ich), müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein, sonst werden sie eingezogen und am Ende des Schultages zurückgegeben. Jetzt die neue Passage: Das Ende des Schultages wird für diese Fälle allgemein auf 15:30 Uhr festgesetzt. Hach, mich interessieren ja immer die Geschichten hinter solchen Zusätzen.
Ähnlich beschäftigt hat mich schon im letzten Jahr der Zusatz zum Verbot von Rollschuhen, Skateboards, Inlinern und Heelys: Diese müssen auf dem Schulgelände in Taschen transportiert werden. Man sieht es regelrecht vor sich, das dieser Formulierung vorangegangene Streitgespräch auf dem Schulhof ("Ich bin aber nicht gefahren, ich habe das Skateboard nur getragen und es war mir gerade aus der Hand gefallen und weggerollt und damit es niemanden verletzt, hab ich es mit dem Fuß gestoppt!").
Der Geschichtslehrer hat noch eigene FAQ zu seinem Unterricht ausgeteilt. Ein Punkt: ob die Verwendung von Handys im Unterricht zur Recherche erlaubt ist. Nein, ist sie nicht. Auch da weiß man ziemlich genau, was wohl vorgefallen ist.
Sonst keine Neuerungen. Man darf sich weiterhin nicht im Fahrradkeller aufhalten, dazu hätte ich noch gern die Story, und Ballspielen darf man zwar in der Osthälfte des Hofes, aber muss dennoch vorsichtig sein (ich denke, das wird in den nächsten Jahren konkretisiert). Und harte Gegenstände darf man nicht werfen. Als Beispiel sind hier ausgerechnet Eicheln genannt. Auf dem Schulgelände sind aber, wenn ich es richtig im Kopf habe, nur Ahornbäume. Es ist also anzunehmen, dass auch diese Regel auf einer konkreten Begebenheit beruht, bei der jemand eine Eichel mit auf das Schulgelände brachte und dann kam es zu einem Zwischenfall. Schade, dass diese Geschichten nicht mitüberliefert wurden.