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    Montag, 21. Januar 2013
    Blogging November - 448

    Manchmal verstehe ich nicht, warum man mich nicht versteht. Neulich gab ich z.B. eine Auskunft zu Visumsanelegenheiten, die lautete ungefähr so:

    "Wir unterscheiden drei Arten von Visa - eine Aufenthaltserlaubnis, eine Arbeitserlaubnis und eine Niederlassungserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum Aufenthalt im Land, jedoch nicht zu einer Erwerbstätigkeit. Die Arbeitserlaubnis berechtigt zu Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, diese wird jedoch für eine bestimte Arbeitsstelle erteilt, also nicht "generell" gültig. Sowohl Aufenthalts- als auch Arbeitserlaubnis werden meist für 1-3 Jahre ausgestellt und sind - theoretisch - immer wieder verlängerbar. Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig, sie berechtigt zu Aufenthalt und jeder angestellten oder auch freiberuflichen Tätigkeit. Sie kann nach 5 Jahren Aufenthalt beantragt werden. Jedes dieser Visa kostet 60 Euro."

    So.

    Dann kam die erste Frage:
    Kann man mit einer Aufenthaltserlaubnis also arbeiten?

    Und die zweite:
    Kann man dann mit einer Arbeitserlaubnis jede Stelle annehmen?

    Und die dritte:
    Was kostet das eigentlich?

    Und die vierte:
    Ist es dann nicht einfacher, sofort eine NIederlassungserlaubnis zu beantragen? Und was würde die kosten?

    Und so ging es noch weiter, bis ich die Rückfragen auf acht hochgezählt hatte und den Test an Mademoiselle machte - ihr also genau dieselbe Erklärung abgab und dann die acht Fragen stellte. Mademoiselle konnte alles fehlerfrei beantworten.

    Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder ich stelle nun einfach meine 8-jährige Tochter ein oder wir schreiben gemeinsam ein Minilük-Heft dazu in der der Hoffnung, dass die anderen die Thematik dann auch noch begreifen können.




    Heute vor zig Jahren:

    Gegen 10 Uhr stehe ich auf und rufe dann erst einmal Pe an. Dann packe ich und werde um 14 Uhr wieder von Pe angerufen, um 17 Uhr gehe ich zu ihr und wir sehen fern. Ah und Marco wollten sich eigentlich noch melden, um uns ins Schullandheim zu verabschieden, aber das tun sie natürlich nicht.

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